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| Im Zweifel schuldig |
| JUSTIZ Verdeckte Fahnder des Innenministeriums sollen eine unbescholtene Frau zum Drogenhandel angestiftet haben. Die Justiz schaut weg und verurteilt die Frau. Die Rechte solcher anonymen Spitzel werden nun ausgebaut. Experten schlagen Alarm. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at) |
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Sie kommt aus gutem Hause, studierte Musik am Konservatorium, unterrichtete Kinder am Klavier. 35 Jahre lang war Maria L. (Name geändert), Mutter von drei Kindern, unbescholten. Behelligt wurde sie von der Polizei nur ein einziges Mal, vor Jahren, weil sie gegen die Einbahn fuhr. Doch dann, so behauptet die Justiz, sei die Frau plötzlich "ins Drogenmilieu abgerutscht". Die Polizei wird die Musiklehrerin in den nächsten Wochen verhaften, ins Gefängnis überstellen und ein Urteil des Straflandesgerichtes vollstrecken. Maria L. war an "Suchtgiftgeschäften in ganz beträchtlichem Ausmaß beteiligt". Im Namen der Republik. Aber auch in deren Auftrag. Maria L. behauptete stets, von Polizisten zum Drogenhandel angestiftet worden zu sein. In bewusster Kenntnis einer körperlichen und psychischen Notsituation sei sie dazu missbraucht worden. Denn vor zwei Jahren geriet Frau L. in Not. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten verprügelt, der drogensüchtig geworden war. Das Gericht wird später feststellen, dass Frau L. zu diesem Zeitpunkt nichts mit Drogenkriminalität zu tun hatte. Statt den Mann wegzuweisen, setzte die Polizei einen verdeckten Fahnder auf sie an. Um an die Dealer des Mannes heranzukommen. Die Justiz schaut seit Monaten weg. An einer Aufklärung der Vorwürfe ist niemand interessiert. "Dieser Fall ist in höchstem Ausmaß anrüchig und dubios", meint der Wiener Strafverteidiger Klaus Peter Schrammel, "das Gericht ist dieser Sache nicht nachgegangen. Vieles liegt im Dunklen." Erstmals hat eine unbescholtene Frau die Methoden von verdeckten Fahndern des Innenministeriums ausführlich vor Gericht beschrieben. Wie sie geködert, angestiftet und schließlich fallen gelassen wurde. Noch immer agieren solche verdeckten Fahnder "ohne richterliche Kontrolle" in einer "völlig unbefriedigenden Grauzone", wie der Strafverteidiger Rudolf Mayer kritisiert. Kein Staatsanwalt beauftragt sie, kein unabhängiges Gericht kontrolliert sie, niemand kennt sie. Sie nehmen eine falsche Identität an, fahren mit dicken Autos durch die Unterwelt und bedienen sich manchmal, so scheint es, der Mittel jener, die sie eigentlich zu bekämpfen haben. Sogar das Magazin Öffentliche Sicherheit des Innenministeriums hält fest, dass "einige Ermittler die Seiten wechselten. Sie ließen sich vom vielen Geld im Drogenmilieu verlocken und wurden straffällig." Manchmal verschwimmen eben die Grenzen. Dann ist Kontrolle angesagt. Doch der Name der verdeckten Ermittler wird nie genannt. Nicht einmal der Justiz. Selbst dann nicht, wenn sie schwer belastet werden. "Das ist zu riskant. Wir kontrollieren, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn das Gericht die Namen wissen will, lassen wir die ganze Sache lieber bleiben", meint Erich Zwettler, Experte für verdeckte Fahnder im Innenministerium. Nach der Affäre um jene anonymen – und selbst kriminellen – Zeugen, die in der "Operation Spring", mit Helmen und Mützen vermummt, vor allem Afrikanern lange Haftstrafen bescherten, gibt der Fall Maria L.s Einblicke in eine weitere abenteuerliche Wanderung der Justiz am grundrechtlichen Abgrund. Der schwere Verdacht: Eine unbescholtene Frau wird von anonymen Fahndern zu Straftaten angestiftet und anschließend, nach schriftlichen Berichten dieser anonymen Fahnder, zu harten Haftstrafen verurteilt. Den Gegenbeweis zu erbringen – die unmittelbare Konfrontation mit den Polizisten – wird vom Gericht nicht zugelassen. Metternich grüßt Orwell. Die letzten Jahre waren nicht leicht für Maria L. Die eingetretene Türe, die aufgebogenen Schlösser, die Kratzer an den Türstöcken und eine Menge medizinischer Befunde belegen das. Ihr Freund, schwer drogensüchtig, hat ihr nicht nur die Rippen gebrochen, sie mit einer Kette geschlagen, gewürgt und geohrfeigt, sondern ihr auch mit dem Umbringen gedroht. "Wenn er auf Drogen war, konnte er sich nicht mehr unter Kontrolle halten", sagt Maria L. heute. "Sie war ihm hörig", wird der Beamte des Wiener Sicherheitsbüros später in den Akt schreiben. Maria L. hatte mit den Drogen ihres Freundes nichts zu tun. Die Beamten interessierten sich jedoch vor allem für die Dealer ihres Freundes. Mit geheimpolizeilichen Methoden. Ein gewisser "Jan", ein entfernter Bekannter Maria L.s, wird eingesetzt. Er ist nicht nur in der Drogenszene, sondern auch bei der Polizei bestens bekannt. Er weiß, was die Polizei gerne hört. In den Protokollen der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität des Innenministeriums (EBS) wird "Jan" als "VP", als Vertrauensperson, geführt. "Jan", selbst vorbestraft, lieferte wertvolle Hinweise aus dem Drogenuntergrund. Was er dafür bekommt, ist nicht geklärt. Maria kennt Hilfspolizist "Jan" von früher. Sie erzählt vom drogensüchtigen Freund, von Dealern und Verletzungen. Medizinische Atteste bestätigen, dass sich die Frau zu dieser Zeit in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Sogar die Richterin stellt später fest, dass Maria L. "eine psychisch offensichtlich wenig gefestigte Person ist". "Ich habe mich in dieser Situation in blindem Vertrauen allen anvertraut", sagt sie heute: "Eigentlich war das ein Wahnsinn." "Jan" versucht Maria zu bedrängen. "Er hat mich geklopft, gesalzen und paniert", sagt sie später vor Gericht aus. Der Hintergrund: "Jan" musste seinem Freund "Mike" ein paar Dealer vermitteln. Jene, die Marias Freund beliefern. "Mike", so steht in den Protokollen des Sicherheitsbüros, arbeitet als "VE", als verdeckter Ermittler, des Innenministeriums, Abteilung Suchtgiftkriminalität. Seinen richtigen Namen kennt die Justiz nicht. "Mike" beginnt Maria aufzusuchen. "Hallo, na servus, wann treffen wir uns?", fragt er durchs Telefon. Eine große Menge Suchtgift wolle er kaufen, sie kenne doch Leute in der Szene. Er trifft sie. "Er war mir unsympathisch, ich sagte, er sei von der Polizei. Er schlug mir auf die Stirn und sagte: ,Du verstehst es nie.‘" Maria lehnt immer wieder ab, wird immer wieder angerufen. Vier Monate geht das so. Schließlich willigt sie ein, den Kontakt zu Dealern herzustellen. Vierhundert Schilling für eine Bahnfahrt bekommt sie dafür. Sonst nichts. "Die Polizisten haben mich in meiner Situation als Freundin gesehen, die sie herumschicken können, die alles für sie macht", sagt sie später. Maria beginnt Kontakte zu jenen Dealern herzustellen, die ihren Freund beliefern. Sie übergibt "Mike" kleine Kuverts mit Kostproben. Selbst die Staatsanwaltschaft schreibt offen in die Anklage, dass "Mike" "offensichtlich an Suchtgiftkäufen interessiert war". Um 200.000 Schilling sollte nun gedealt werden. Im Auftrag des verdeckten Ermittlers. Maria macht mit. Am Herrenklo des McDonald’s in der Praterstraße erfolgt die Übergabe. Maria sollte mitkommen. Sogar ihre kleine Tochter nehmen die Fahnder mit. Sie wird von einem verdeckten Fahnder festgehalten. "Ich konnte zwischen Freund und Feind nicht mehr unterscheiden", sagt sie. "Mike" wiegt am Klo die Drogen und steckt sie Maria in die Tasche. Dann stehen Polizisten mit gestreckten Waffen da. Die Dealer sind gefasst. Maria auch. Von "Mike" und "Jan", den verdeckten Fahndern, wird sie nie wieder hören. Nur einen Bericht bekommt sie, in bestem Amtsdeutsch steht geschrieben: "Mike traf in den gestrigen Nachmittagsstunden mit der Genannten zusammen und bot sie dem verdeckten Ermittler 600 Gramm Amphetamin zum Kauf an." Es ist den Sicherheitsorganen bei strengster Ahndung untersagt, auf die Überführung eines Verdächtigen dadurch hinzuwirken, dass er zur Unternehmung, Fortsetzung oder Vollendung einer strafbaren Handlung verleitet oder durch insgeheim bestellte Personen zu Geständnissen verlockt wird", stellt Paragraph 25 der Strafprozessordnung fest. Die Bestimmung wurde nach dem Metternich’schen Spitzelstaat erlassen. "Grundsatz der offenen Ermittlung", sagen die Juristen. Der Staat soll Verbrechen aufklären, aber nicht dazu anstiften. Anfang der Achtzigerjahre, als die Wiener Drogenszene wuchs, änderte sich das Grundrechtsverständnis. Drogenfahnder verkleideten sich zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit Goldketten und Spiegelbrillen, gingen dabei selbst ein hohes Risiko ein, von der Unterwelt umgelegt zu werden. Die Justiz gab Rückendeckung. In ganz Europa. Doch 1999 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Anstiftung unbescholtener Bürger durch verdeckte Fahnder dem "fairen Verfahren" widerspreche. Ein unbescholtener Mann war zum Drogenhandel angestiftet und verurteilt worden. Eine glatte Menschenrechtsverletzung, so Straßburg. Auch in Österreich erwachen kritische Geister. Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht, plädiert in einem soeben erschienenen Artikel in der angesehenen Österreichischen Juristenzeitung für die Straflosigkeit jener Menschen, die von der Polizei zu Straftaten angestiftet werden. Auch ein automatisches Entschlagungsrecht der verdeckten Fahnder sieht Fuchs nicht. Strafrechtsprofessor Frank Höpfel sieht es ähnlich: "Ein Verfahren, das auf eine Provokation aufbaut, ist unheilbar. Das Ganze ist anstößig. Oft geben die polizeilichen Ermittler ja keine Ruhe, bis sie das Geschäft abgeschlossen haben. Die Grenze zur strafbaren Anstiftung ist schnell überschritten." Und niemand kann es beweisen. Im Fall Maria L. schaut die Justiz als Kontrollinstanz der Polizei weg. Das Gesetz spricht Klartext. Verdeckte Ermittler dürfen nur bei "bereits Tatentschlossenen" so genannte "Scheinkäufe" tätigen, um Drogen aus dem Markt zu ziehen. Doch wer ist "tatentschlossen"? Der Kriminalist, dem vom Karlsplatz-Dealer Stoff angeboten wird, darf zugreifen. Doch wie beweist eine unbescholtene Frau in einer psychischen Ausnahmesituation, nicht "tatentschlossen" gewesen zu sein? Mit keinem Wort wurde in den Polizeiberichten erwähnt, dass Maria L. schon vor dem Kontakt mit der Polizei dealte. Nur ein Polizist verliest einen Bericht des anonymen Informanten, der solches behauptet und als Zeuge nie geladen wird, obwohl ihn Maria L. kennt und sogar Fotos von ihm existieren. Auch die näheren Umstände des Deals mit "VE Mike" werden sowohl im Urteil als auch in der Anklageschrift verwischt. Frau L. "lernte einen verdeckten Ermittler des Bundesministeriums für Inneres kennen. Dieser war offensichtlich an Suchtgiftankäufen interessiert", steht in der Anklage. Die Polizei behauptet, Frau L. hätte "Mike" am Telefon von sich aus Drogen angeboten. Doch warum gibt es keine Aufzeichnung des Telefonates, ja nicht einmal eine Rufdatenrückerfassung? "Das ist schon merkwürdig", meint selbst ein hoher Beamter des Justizressorts. Maria L. packte vor dem Untersuchungsrichter aus: "Ich bekenne mich nicht schuldig, weil ich von den Polizisten zum Drogenhandel praktisch genötigt worden bin. (...) Ich wurde von den Polizisten für den Verkauf der Suchtmittel geködert", sagt sie. Der Untersuchungsrichter enthaftet die Frau. Das kommt angesichts solcher Mengen nicht oft vor. Doch die Staatsanwaltschaft ist an einer Aufklärung der Vorwürfe nicht interessiert. Kein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und Anstiftung zur Dealerei. Im Gegenteil: Die Ankläger entziehen dem U-Richter den Fall und klagen schnell an. Aber nicht die Polizisten, sondern Maria L. Die dubiose Vertrauensperson der Polizei, die Maria belastet, wird in der Anklage plötzlich als "unbekannte Person" bezeichnet. Jetzt kommt das unabhängige Gericht zum Zug. Trotz der schweren Vorwürfe lädt auch Richterin Martina Huber die Fahnder nicht vor. "Sonst wären es ja keine verdeckten Fahnder mehr", begründet sie. Der Polizei wird vertraut, ohne ihr in die Augen zu schauen, wie dies der "Unmittelbarkeitsgrundsatz" des Strafprozesses vorsieht. Es erscheint ein Beamter des Innenministeriums als Zeuge: "Ich habe mit dem verdeckten Ermittler gesprochen. Er hat mir alles geschildert", sagt er. Er selbst hat nichts gesehen. "Zeuge vom Hörensagen" nennt man das. Ein schwacher Beweis. Die Richter sollen das rote Gesicht beim Lügen der Zeugen sehen können. Das Justizministerium hält in den Erläuterungen zur neuen Strafprozessordnung fest: "Es wird verlangt, dass im Rahmen der Beweiswürdigung Aussagen von verdeckten Ermittlern und Informanten in besonderer Weise kritisch gewürdigt werden. Einer indirekten und anonymen Aussage darf im Rahmen der Beweiswürdigung nur sehr geringes Gewicht beigemessen werden." Wie sieht die Beweiswürdigung der Richterin in der Praxis aus? "Frau L. war bemüht darzutun, dass sie die verdeckten Ermittler schon sehr früh als solche erkannt und quasi im stillen Einverständnis mit diesen agiert hätte". Doch dies sei "nicht glaubwürdig." Denn: "Jener Polizist, der für den verdeckten Ermittler auftrat, hat dies eindeutig widerlegt." Und: "Es erscheint dem Gericht mehr als abwegig, dass sich die Polizei in ihren Ermittlungen auf eine psychisch offensichtlich so wenig gefestigte, sprunghafte und unverlässliche Person wie Maria L. verlassen hätte sollen." Ein Jahr Haft (vier Monate davon unbedingt). Die Richterin sieht sogar Anlass zur Strafverschärfung: Frau L. sei "selbst nicht süchtig" und hätte sich "trotzdem an Suchtgiftgeschäften in ganz beträchtlichem Ausmaß beteiligt". Kein Wort davon, dass dieses "beträchtliche Ausmaß" von der Polizei mehrmals gefordert wurde. Kein Wort davon, dass die Polizei die unbescholtene Frau L. zuvor nie beim Dealen beobachtet hatte. Kein Wort über die Rolle der verdeckten Fahnder, die von der Frau so schwer belastet wurden. Justizminister Dieter Böhmdorfer will die Methoden der verdeckten Fahnder nun in der Strafprozessordnung festschreiben lassen. Sie sollen unter Aufsicht des Gerichtes in Zukunft "Scheinkäufe" tätigen und als "Lockspitzel" auftreten können. Ausdrücklich festgehalten wird allerdings: "Es ist selbstverständlich, dass verdeckten Ermittlern und V-Leuten die Begehung strafbarer Handlungen untersagt ist. Der Rechtsstaat kann auch um den Preis der Waffengleichheit mit verbrecherischen Organisationen nicht in Kauf nehmen, dass sich Organe der Polizei kriminell verhalten." Doch wenn die verdeckten Ermittler es im Schatten der Unterwelt doch tun? Wenn die Justiz auf kritisches Nachfragen verzichtet? Im Zweifel gegen den Angeklagten? Maria L. kämpft nun um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ihr ehemaliger Freund tritt noch immer gegen ihre Tür. Zur Polizei kann sie nicht mehr gehen. |
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Juli 2001 © FALTER
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