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Böhmdorfers Spitzelakten

EXKLUSIV Akten beweisen: Justizminister Dieter Böhmdorfer ist in die Spitzelaffäre verstrickt. Er hat für FPÖ-Prozesse gegen politische Gegner streng vertrauliche Polizeidaten erhalten. Die Akten und Polizeifotos können an ihn nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen gelangt sein. Die Spitzelaffäre eskaliert. FLORIAN KLENK

Originaltext aus Falter 43/00 vom 25.10.2000

Haider & die Datenräuber (Originaltext aus Falter 44/00 vom 1.11.2000)

E-Mail: wienzeit@falter.at


Vergangene Woche, da sah es fast so aus, als ob die Fahnder der "Sonderkommission Datenklau" für ihre Suche nach polizeilichen Spitzeln mehrere Jahre benötigen würden. Josef Kleindienst, jener Ex-FPÖ-Gewerkschafter, der gestand, im Auftrag der FPÖ den Künstler André Heller bespitzelt zu haben, war nicht wirklich gewillt, alle Hintergründe des blauen Spitzelskandals auszupacken. "Es fehlen uns noch schlagkräftige Beweise", bedauerte Chefinspektor Robert Sturm, Sprecher der SOKO Datenklau, "wir ermitteln theoretisch gegen 30.000 Beamte und müssen Millionen von Daten abfragen."

  Der Chefinspektor kann aufatmen und sich mit seinen Fahndern Richtung Justizministerium begeben. Dort sitzt ein Mann, der den Fahndern als Zeuge oder – wenn es mit rechten Dingen zugeht – demnächst auch als Beschuldigter wichtige Hinweise zur Spitzelaffäre geben kann. Ein Mann, der vielleicht erklären wird, wofür die FPÖ ein Spitzelnetz gebraucht hat und wozu sie Daten ihrer Kritiker gesammelt hat. Sein Name: Dieter Böhmdorfer. Seine heutige Funktion: Justizminister und damit Chef jener Staatsanwaltschaft, die den Spitzelskandal vor Gericht bringen und aufklären soll.

  Es ist mehr als fraglich, ob Dieter Böhmdorfer diese sensible Funktion noch weiter ausüben können wird. Denn Falter-Recherchen ergaben: Böhmdorfer verwendete noch vor wenigen Jahren bei seiner Anwaltsarbeit für hohe FPÖ-Funktionäre streng vertrauliches Aktenmaterial aus dem Polizeicomputer. Der Wiener Rechtsanwalt Heinz Vana: "Es liegt der Verdacht nahe, dass die Daten durch strafbare Handlungen an Dritte gelangt sind."

  Dem Falter liegen Kopien eines EKIS-Ausdruckes vor, der von der Polizei – direkt oder auf Umwegen – in die Kanzlei Böhmdorfer gewandert ist. Böhmdorfer, damals noch Anwalt, macht daraus kein Geheimnis: Er verweist in seinen Schriftsätzen auf Polizeifotos der "Erkennungsdienstlichen Evidenz" (EDE) und zitiert Daten aus dem kriminalpolizeilichen Aktenindex, aus staatspolizeilichen Erhebungsberichten sowie aus streng vertraulichen Observationsberichten des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich. Sogar geheimpolizeiliche Notizen über die Besucher des NS-Wiederbetätigungsprozesses gegen den Sohn des FPÖ-Landesrates Hans Jörg Schimanek wurden von Böhmdorfer & Co verwertet.

Dieter Böhmdorfer hat diese geheimen Polizeiakten in Prozessen natürlich nicht für sich verwendet: Seine Mandanten waren keine Geringerern als Landeshauptmann Jörg Haider und der ehemalige FPÖ-Klubobmann und nunmehrige niederösterreichische FPÖ-Landesrat Ewald Stadler. Auch die beiden werden dem Gericht unter Wahrheitspflicht erklären müssen, wie sie zu den vertraulichen Akten gekommen sind.

  Die geheimen Daten, die Böhmdorfer verwendete, betreffen auch nicht irgendwelche Personen: Es sind penibel geführte Polizeispitzelakten jener Menschen, gegen die die FPÖ erbitterte Prozesse geführt hatte. FPÖ-Kritiker, die sich mit Erfolg dagegen gewehrt hatten, von ranghohen FPÖlern öffentlich – und völlig zu Unrecht – als "Terroristen" und "RAF-Sympathisanten" bezeichnet oder in die Nähe des Bombenanschlags von Ebergassing gerückt zu werden. Es sind die EKIS-Daten der ehemaligen grünen Gemeinderätin Susanne R. sowie des Angestellten Thomas K.

  Beide mussten in Ehrenbeleidigungsprozessen, die sie gegen Jörg Haider und Ewald Stadler angestrengt und gewonnen hatten, eine überraschende Erfahrung machen. Böhmdorfer – so geht aus seinen eigenen Schriftsätzen hervor – verfügte in den Verhandlungen über enormes polizeiliches Insiderwissen. Er verwies sogar auf Akten, die zwar nicht mehr existent, dafür aber mit einer Aktenzahl im EKIS-Computer gespeichert waren.

  Die Affäre beweist, wie es die FPÖ zufällig – anscheinend – geschafft hat, in entscheidenden Situationen über entscheidende Polizeidaten zu verfügen. Der Fall zeigt auch, wie ein Mann, der heute Justizminister ist, im Namen von FPÖ-Politikern die sensibelsten Daten der Polizei zu politischen Zwecken einsetzte, wie er vorläufige Erhebungsdaten eines Kommissariats als "Beweis für die Gewalttätigkeit" eines FPÖ-Kritikers vorlegte, der in seinem Strafregister keine Verurteilung aufzuweisen hatte. Die Causa beweist letztlich auch, wie Datenbanken des Innenministeriums zur Fundgrube korrupter Polizisten und begehrlicher FPÖ-Politiker umfunktioniert wurden.

  Kurz: In Böhmdorfers Akten findet sich ein grundrechtlicher Super-GAU: Polizisten schnüffeln politisch missliebigen Personen nach, sammeln eifrig Daten über deren politische Gesinnung. Die FPÖ bekommt diese Daten in die Hand und führt unter der Leitung jenes Mannes, den sie später zum Justizminister ernennt, politische Prozesse.

  Noch diese Woche wird der Falter der Sonderkommission des Innenministeriums sowie dem Wiener Straflandesgericht Aktenstücke und eine Sachverhaltsdarstellung zukommen lassen. Innenminister Ernst Strasser, die Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsrichter werden – soferne sie keine gegenteilige Weisung des Justizministers erhalten – die politisch brisante Frage zu klären haben, ob Dieter Böhmdorfer, Jörg Haider und Ewald Stadler zum Datenklau angestiftet haben. Diese werden zu erklären haben, wie sie geheime Aktenstücke erhielten. Als Anwalt kann sich Böhmdorfer vor Gericht entschlagen. Der Falter hat – auf legale Weise – Zugang zu seinen bisher unveröffentlichten Gerichtsakten gefunden. Hier die Fälle im Detail:

Am 21. Juli 1995 ging der Wiener FPÖ-Gemeinderat und nunmehrige Klubobmann Peter Westenthaler mit einer Aufsehen erregenden Presseaussendung an die Medien. "Seit einigen Wochen", so Westenthaler in der Presseaussendung, würden "die Freiheitlichen mit unzähligen Unterlagen hinsichtlich Verstrickungen der Grünen in die linke Terror- und Anarchoszene geradewegs überhäuft". Auch eine Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich wurde öffentlich verteilt. Sie würde "die evidenten Verbindungen der Grünen zur linken Terrorszene aufrollen". Namentlich nannte Westenthaler den "Linksextremisten Thomas K.", einen Jugendlichen, der mit den mutmaßlichen Ebergassing-Attentätern befreundet sei. K. sei auch in engem Kontakt zu den Grünen gestanden. Auch Ewald Stadler, damals stellvertretender Klubobmann der FPÖ, behauptete Ähnliches. Doch es waren polizeiliche Spekulationen, die Stadler da veröffentlichte.

  Glatter Rufmord, meinte Thomas K. – der mit Ebergassing oder Terroristen nachweislich nichts zu tun hatte. Mithilfe seines Rechtsanwaltes Heinrich Vana klagte K. den FPÖ-Klubobmann Ewald Stadler. Dieser nahm sich Dieter Böhmdorfer als Rechtsvertreter. Am 19. Jänner 1996 brachte Böhmdorfer einen bislang unveröffentlichten Schriftsatz bei Gericht ein und verblüffte durch erstaunliches polizeiliches Insiderwissen. Unter Punkt 2.1. des Schriftsatzes schreibt Böhmdorfer: "Thomas K. tritt in der Szene mit wechselndem Erscheinungsbild auf. Dazu gehört auch, dass er in der Szene vielfach den Decknamen ,fetter Tom‘ hat." Woher wusste Böhmdorfer das? Ganz einfach: Der FPÖ-Anwalt und Ewald Stadler verfügten zufällig über ein geheimes Foto aus der Erkennungsdienstlichen Evidenz des Innenministeriums. Das Bild – Marke Verbrecherkartei – zeigt den jugendlichen Thomas K. von allen Seiten fotografiert. Darunter vermerkte ein Beamter "Fetter Tom". Jeder, der einmal von der Polizei – ob zu Unrecht oder nicht – angezeigt wurde, wird auf diese Weise fotografiert. Das Foto ist mittels EKIS bis zum 80. Geburtstag des Fotografierten von Tausenden Beamten abrufbar. Egal ob der Fotografierte etwas angestellt hat oder nicht. Woher haben nun Böhmdorfer und Ewald Stadler dieses Foto der richtigen Person zur richtigen Zeit? Ein Beamter muss es den Politikern – auf Wunsch oder freiwillig – aus dem EKIS gezogen haben.

  Böhmdorfer überrascht weiter: Unter Punkt 2.2 seines "Beweisantrages" erwähnt er ein anderes Detail über K.: "Im Jahre 1989 fanden gegen ihn polizeiliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der gefährlichen Drohung statt", schreibt der Anwalt. Zum Beweis fordert Böhmdorfer den Akt mit der Zahl "KR-4328-F-89" des Kommissariats Favoriten an. Tatsächlich ist das Strafregister von Thomas K. sauber. Woher also wusste Böhmdorfer von diesen "polizeilichen Vorerhebungen" aus dem Jahr 1989? Die einzig mögliche Antwort: aufgrund einer EKIS-Anfrage. Anzeigen sind dort im "Kriminalpolizeilichen Aktenindex" jahrzehntelang gespeichert. Böhmdorfer und Stadler wurde – direkt oder auf Umwegen – Zugang zu Informationen aus diesem verfassungsrechtlich bedenklichen Register gewährt.

  Gerade dieser Vorfall zeigt, wie es der Justizminister mit den Grundrechten so hält. Der Kriminalpolizeiliche Aktenindex – der nun sogar beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde – dient mit seinen streng vertraulichen Daten ausschließlich der Polizei. Niemals sollten die Daten einem Menschen in einem Gerichtsverfahren vorgehalten, geschweige denn für politische Zwecke missbraucht werden. Das gebietet das Grundrecht auf Unschuldsvermutung. Böhmdorfer hat es dennoch getan. "Das ist standeswidrig", meint ein Anwaltskollege.

  Doch Böhmdorfer geht noch weiter und schreibt: "K. war auch Besucher des Schimanek-Prozesses." Woher das der Justizminister weiß? Er gibt dem Gericht selbst die Antwort: "Das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich hat erhoben, dass der Kläger ständiger Prozessbeobachter im Verfahren den Angeklagten Schimanek jun. nach dem Verbotsgesetz war." Doch woher hatten Stadler und Böhmdorfer diese Informationen über Gerichtsbesucher bei Prozessen gegen Söhne von FPÖ-Politikern? Wieso existieren überhaupt polizeiliche Aufzeichnungen darüber, wer eine öffentliche Gerichtsverhandlung besucht? Wurden diese Spitzellisten ungefragt Böhmdorfer zugespielt? Oder hat man über gute Kontakte zum Polizeiapparat verfügt?

  Böhmdorfer dürfte auch über exklusives Fotomaterial verfügt haben. Er schreibt im Auftrag Stadlers: "K. war als Gruppenführer an der Gegendemonstration gegen den Innsbrucker Freiheitskommers im Einsatz." Gutes Insiderwissen, direkt aus der Stapo, wie Böhmdorfer selbst zugibt: "Darüber existiert umfangreiches Bildmaterial der Stapo." Wieso weiß die FPÖ das? Wer hat ihr die Stapo-Bilder gezeigt?

Böhmdorfer und Stadler geben dem Gericht profundes staatspolizeiliches Wissen und verblüffende Informationen aus dem Polizeiregister über K. bekannt. Sie wissen, welche Plakate K. plakatierte, welche Prozesse er besuchte, wie viele Flugzettel er verteilte, welche Politiker er getroffen und in welchen Wohnungen er gewohnt hat. Auch dass K. gegen das Bundesheer demonstrierte, blieb den Blauen nicht verborgen. Kurz: Die Polizei hat einen politisch aktiven Mann offensichtlich nicht nur bis ins letzte Privatleben durch verdeckte Fahnder bespitzelt, sie hat ihre Spitzelberichte auch an die FPÖ und somit an deren heutigen Justizminister Böhmdorfer zur richtigen Zeit weitergereicht. "Ich hab mich damals wirklich gewundert, dass die FPÖ über solche streng geheimen Daten Bescheid gewusst hat", sagt Thomas K. heute, "ich war verblüfft, dass sie sogar mein Polizeifoto hatten."

  Es war nicht der einzige Fall, in dem vertrauliche Daten in die Kanzlei Böhmdorfer in der Favoritenstraße wanderten. Auch im Namen des damaligen FPÖ-Obmannes Jörg Haider wurden brisante Aktenstücke verwertet und Einblicke in Polizeiregister gewährt. Jörg Haider führte nämlich einen Rechtskrieg gegen eine grüne Gemeinderätin:

Im Sommer 1995 unterstellt Jörg Haider der grünen Wiener Gemeinderätin Susanne R., "als RAF-Terroristin in Deutschland zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden zu sein". Weiters behauptet Haider, dass Susanne R. "an einem Anschlag auf die Westbahn gegen die Berge-Panzer teilnehmen wollte". Susanne R. klagte Jörg Haider wegen Kreditschädigung und gewann in allen Instanzen. Das Handelsgericht Wien verpflichtete Haider per Urteil vom Juni 1997, alle Unterstellungen zu widerrufen. Per Annonce in Kurier, Standard und Presse.

  Peinlich für Haider. Doch wer glaubt, Haider und Böhmdorfer hätten sich diesem Urteil gebeugt, irrt. Rein zufällig verfügten Haider und der heutige Justizminister plötzlich über angeblich brisante Informationen über Susanne R.s Leben. Die Informationen schienen so delikat, dass Haider einen "Wiederaufnahmeantrag" an das Gericht stellte. Seine Begründung, formuliert durch Parteianwalt Dieter Böhmdorfer: Haider "erhielt neue Beweismittel, die die Richtigkeit seiner Behauptungen (R. sei RAF-Terroristin, Anm.) belegen können. Dabei handelt es sich um (...) Strafakten des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten mit den Aktenzahlen 1TLS- 4/81 und 249/CS-L.145/80." Anhand dieser Akten, so Haider, könnte bewiesen werden, dass R. eine Terroristin sei.

  Erstaunliches Insiderwissen. Woher hatte Haider plötzlich diese Aktenzahlen von Prozessen des politischen Gegners, die mehr als 17 Jahre zurückliegen? Aus Deutschland konnte er sie nicht haben. Im Auftrag des Anwalts Heinz Vana forschte ein deutsches Anwaltsteam nach. Das Ergebnis: Unterlagen zu dieser Zahl sind "bei der Justiz nicht mehr existent". Auch Böhmdorfer gesteht im Namen Haiders, dass "Genaueres zum Akteninhalt nicht angegeben werden kann, da kein Zugang zu den Akten besteht".

  Mysteriös: Haider wusste also über Akten Bescheid, die gar nicht mehr existieren. Das Rätsel ist leicht zu lösen: Die Aktenzahlen waren im Strafregister des Innenministeriums gespeichert. Das Register kann mittels EKIS abgefragt werden. Rein zufällig müssen diese Informationen über dieses Register genau dann an Haider gelangt sein, als er einen politischen Prozess verloren hatte und verpflichtet wurde, einen Widerruf in drei Zeitungen zu schalten. Haben sich Haider und Böhmdorfer diese streng geheimen Informationen durch Anstiftung zum Amtsmissbrauch verschafft? Oder sind sie zufällig zur richtigen Zeit in Jörg Haiders Post gelandet? Die Staatsanwaltschaft wird es klären.

  Justizminister Böhmdorfer wurde vom Falter mit den Vorwürfen konfrontiert. Er war für eine persönliche Stellungnahme gegenüber dem Falter nicht bereit. Über seinen Sprecher Marc Zimmermann lässt er ausrichten: "Ich habe niemals unrechtmäßig Daten beschafft oder beschaffen lassen. Ich bin nicht bereit, meine Berufspflichten als Anwalt zu verletzen."

  Anwalt Heinrich Vana findet diese Vorgänge eines Rechtsstaates unwürdig: "Rechtsanwalt Böhmdorfer durfte und konnte alles bei Gericht vorlegen, was ihm für seine Mandanten sinnvoll erschienen ist. Aber auch für den Fall, dass es keine direkte Verbindung zwischen Böhmdorfer und dem Datenklau gibt, war es kein faires Verfahren. Es hatte den Anschein, dass eine Seite Zugang zum Polizeicomputer hatte. Deshalb ist Böhmdorfer als Justizminister untragbar. Ich werfe ihm keine strafbaren Handlungen vor. Für mich genügt seine anwaltliche Tätigkeit, die den Anschein erweckt, dass das faire Verfahren durch ihn als Justizminister nicht garantiert wird."

  Dieter Böhmdorfer ist heute als Justizminister jener Mann, der durch Weisungen die Ermittlungen in der Spitzelaffäre leiten und lenken kann. Erst vergangene Woche sorgte die Oberstaatsanwaltschaft Wien für Verwunderung, indem sie befahl, nur gegen Josef Kleindienst, aber nicht gegen andere FPÖ-Politiker Vorerhebungen einzuleiten. Die Weisung kam direkt aus dem Ministerbüro.

Nicht nur Kleindienst wird zu vernehmen sein. Die Staatsanwaltschaft wird wohl auch ihren eigenen Justizminister, den Kärntner Landeshauptmann und den Landesrat Ewald Stadler einvernehmen müssen. Böhmdorfer hat zwei Möglichkeiten: Entweder er bricht – im öffentlichen Interesse – seine anwaltliche Schweigepflicht und klärt auf, woher die Akten stammen. Oder er stellt sich hinter seine Mandanten Jörg Haider und Ewald Stadler und behindert dadurch die Arbeit der Gerichte.

  Man wird sehen, ob sich die ÖVP mit den Stimmen der Opposition nun doch noch zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufrafft. Vergangene Woche hatte ja Jörg Haider selbst einen solchen gefordert. Eines steht aber bereits jetzt fest: Dieter Böhmdorfer hat im Namen Haiders und Stadlers zu kommerziellen und politischen Zwecken mit streng geheimen, intimen und politisch höchst brisanten Akten Prozesse geführt. Er hat sich jener Daten bedient, die die Polizei im Graubereich aller Grundrechte gesammelt hat. Klubobmann Peter Westenthaler hat diese Daten in Presseaussendungen benützt und damit politisch Stimmung gemacht. Justizminister Böhmdorfer weigert sich die Quellen der Daten zu nennen.

In einem normalen Rechtsstaat führen solche Fakten zum Rücktritt des Justizministers. Und seiner Mandanten.

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Oktober 2000 © FALTER
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